Platzordnung
Park-Camping Lindau an See
Damit Ihr Aufenthalt ohne Stress abläuft, bitten wir Sie nachfolgend aufgeführte Punkte zu beachten. Sie können durch Ihr Verhalten zu einem großen Teil dazu beitragen.
Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft unverzüglich bei der Rezeption an, auch dann, wenn Sie denn Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Für die Anmeldeformalitäten benötigen wir Ihren Reisepass oder Personalausweis. Das betreten des Campingplatzes ist nur angemeldeten Gästen gestattet.
Die Bürozeiten sind Saisonabhängig und können einem Aushang an der Rezeption entnommen werden.
Der Campinggast bzw. Besucher bezahlt eine Benutzungsgebühr laut derzeit gültiger Preisliste bis längstens 11:30
Uhr des Abreisetages. Der gemietete Standplatz muss bis 11:30 Uhr des Abreistages geräumt sein, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Bitte geben Sie uns Ihre Abreise rechtzeitig, jedoch spätestens einen Tag zuvor bekannt.
In den Monaten Juni, Juli, August und September dürfen Wohnwagen oder Wohnmobile nur in Verbindung mit der
Personengebühr und nur auf eigenes Versicherungs-Risiko, unbeaufsichtigt auf dem Platz abgestellt werden.
Der Stellplatz ist absolut sauber zu halten. Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes gefährdet wird. Um den Rasen zu schonen dürfen keine Luftundurchlässigen Folien ausgelegt werden.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Holzkohlegrills sind aus rechtlichen Gründen verboten. Beim grillen, Rauch, möglichst vermeiden.
Mittagsruhe: 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Nachtruhe: 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Besonders in den Ruhezeiten bitten wir Sie um größtmögliche, gegenseitige Rücksichtnahme im gesamten Camping- und Strandbereich. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Die Schranken sind von 7:15 bis 12.30 und von 13:30 bis 22:45 geöffnet.
Verstöße gegen die Schrankenöffnungs- und Ruhezeit haben sofortigen Platzverweis zu Folge.
Fahrzeuge dürfen nur im Schritttempo auf gekennzeichneten Straßen und nicht unnötig bewegt werden.
Auf Sauberkeit und Ordnung legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Ihre Mithilfe ist jedoch unerlässlich,
damit die Bemühungen unseres Reinigungspersonals nicht vergeblich sind. Wir bitten Sie deshalb die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorgefunden haben. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Rauchen ist in sämtlichen Gebäudeteilen verboten. Die Mitnahme von Haustieren, Flaschen und Gläsern in die Sanitärräume sowie das betreten der Anlagen mit Inlinern, ist nicht gestattet. Offensichtlich Betrunkene Personen sind nicht geduldet und müssen damit rechnen, des Platzes verwiesen zu werden.
Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehen Ausgussvorrichtungen. Schmutzwasser von
Wohnwagen auf Standplätzen die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und Regelmäßig gelehrt werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versichern und entsorgen Sie niemals direkt in die Kanalisation! Die Benutzung von Chemietoiletten ist nur mit umweltverträglichen Mitteln in ausrechender Verdünnung gestattet.
Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf.
Mülltrennung! Abfälle dürfen nur den Abfallbehältern getrennt entsorgt werden. Hierzu steht unser
Wertstoffhof am Eingangsbereich zu den ausgehängten Öffnungszeiten zur Verfügung. Sperrmüll muss im öffentlichen Wertstoffhof entsorgt werden
Hunde sind auf dem Campingplatz unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- sie müssen der Platzverwaltung gemeldet sein.
- sind immer an der Leine zu führen.
- dürfen nicht in den Bodensee und in die Sanitärgebäude.
- Verunreinigungen durch Haustiere sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen.
- Kampfhunden, gleich welcher Rasse, ist der Aufenthalt in der Anlage untersagt.
Die Verwaltung oder beauftragtes Personal ist in Ausübung ihres Hausrechtes und in Wahrnehmung der Interessen
dieser Platzordnung berechtigt, den Aufenthalt für Personen zu verweigern oder Sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich erscheint.
Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder vom Platz aus, ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen
Zutritt!
Machen Sie sich gleich nach Anreise mit den Sicherheitseinrichtungen bekannt. Eine Notöffnung der Schrankenanlage befindet sich an der Ausfahrtschranke.
Ihre Familie Göppel